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Wir haben in den letzten Tagen unseren Shop überarbeitet schaut euch doch mal um und sagt uns eure Meinng dazu. Wir freuen uns auf Rückmeldungen von Euch.

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Kommentare: 1

Nicole Ellen Geisler | 10.05.2019 15:20

Richtigstellung:

Benötigt nicht jeder Kunde für das Bauamt eine Statik.
Bestellt man bei uns zuerst die Statik für den Bauantrag.(Wenn eine benötigt wird)
Wenn der Bauantrag genehmigt wurde, bestellt man das Objekt.

Die Kosten für die Statiken werden nicht von uns erstellt, sondern die bestimmt der Statiker.
Dieser hat sein eigenes Büro.

Die Schutzgebühr für die Planungszeichnungen wird beim Kauf wieder verrechnet.

Mit freundlichen Grüßen

N.Geisler
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